Kostenerstattung

Unter 18 Jahren

Für Mädchen und Jungen zwischen 9 und 17 Jahren wird die HPV-Impfung von den gesetzlichen und in der Regel auch von den privaten Krankenversicherungen bezahlt.

Über 18 Jahren

In vielen Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch für Frauen und Männer über 18 Jahren die Impfkosten.

Tipp den Namen deiner Krankenkasse ein und erhalte sofort relevante Informationen zur Kostenerstattung.

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In vielen Fällen übernehmen die Krankenkassen bei individueller Nachfrage die kompletten Kosten.

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  • Lass dich von deiner Ärztin/deinem Arzt zur HPV-Impfung beraten. Dort erhältst du üblicherweise ein Privatrezept für den Impfstoff.

  • In der Apotheke erhältst und bezahlst du den Impfstoff.

  • Nun kann dich deine Ärztin/dein Arzt impfen.

  • Zur Kostenerstattung sende folgende Unterlagen an deine Versicherung:


    • Rechnung der Behandlung
    • Kassenbeleg des Impfstoff
    • Rezept für den Impfstoff
    • Eigene Bankverbindung
Die hier dargestellten Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen eingeholt (Stand 29.04.2025). Allerdings können wir keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen. Daher raten wir, bei der jeweiligen Krankenkasse nachzufragen, ob die Kosten für die Impfung im Einzelfall übernommen werden. Zudem sind die hier dargestellten Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen entnommen.

Ab 18 Jahren muss jede Impfung vorab selbst bezahlt werden, da es sich dabei nicht mehr um eine Pflichtleistung der Krankenkasse handelt. Die Kosten dafür können je nach Leistung der Krankenkasse im Nachgang durch diese erstattet werden.

Wer gegen HPV geimpft ist, kann für sich selbst und andere den möglichen Folgen einer HPV-Infektion vorbeugen.

Mehr zur HPV-Impfung