Kostenerstattung
Unter 18 Jahren
Für Mädchen und Jungen zwischen 9 und 17 Jahren wird die HPV-Impfung von den gesetzlichen und in der Regel auch von den privaten Krankenversicherungen bezahlt.
Über 18 Jahren
In vielen Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch für Frauen und Männer über 18 Jahren die Impfkosten.
Tipp den Namen deiner Krankenkasse ein und erhalte sofort relevante Informationen zur Kostenerstattung.
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Lass dich von deiner Ärztin/deinem Arzt zur HPV-Impfung beraten. Dort erhältst du üblicherweise ein Privatrezept für den Impfstoff.
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In der Apotheke erhältst und bezahlst du den Impfstoff.
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Nun kann dich deine Ärztin/dein Arzt impfen.
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Zur Kostenerstattung sende folgende Unterlagen an deine Versicherung:
- Rechnung der Behandlung
- Kassenbeleg des Impfstoff
- Rezept für den Impfstoff
- Eigene Bankverbindung
Versicherte der AOK Niedersachsen, der IKKclassic in Sachsen, der AOK PLUS in Sachsen und der AOK PLUS in Thüringen betrifft dies nicht. Denn hier verordnet der Arzt oder die Ärztin den HPV-Impfstoff per Rezept (AOK Niedersachsen und AOK PLUS in Thüringen) bzw. nimmt diesen direkt aus seinem Bestand (AOK PLUS in Sachsen, IKKclassic in Sachsen). Somit muss dieser nicht vom Versicherten vorab bezahlt werden.
Ab 18 Jahren muss jede Impfung vorab selbst bezahlt werden, da es sich dabei nicht mehr um eine Pflichtleistung der Krankenkasse handelt. Die Kosten dafür können je nach Leistung der Krankenkasse im Nachgang durch diese erstattet werden.