Die wichtigste Maßnahme gegen bestimmte HPV-Infektionen ist die vorbeugende Schutzimpfung. Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen HPV für Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Spätestens bis zum Alter von 17 Jahren sollen versäumte Impfungen gegen HPV nachgeholt werden. Je früher geimpft wird, desto größer ist der Nutzen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

HPV-Impfung

  • Impfungen können einen Schutz vor bestimmten Infektionskrankheiten bieten und haben dazu geführt, dass Krankheiten wie z. B. die Kinderlähmung in Europa nicht mehr vorkommen. HPV ist weit verbreitet und kann unter anderem zu bestimmten Krebsvorstufen und Krebs führen. Es gibt jährlich rund 60.000 Fälle von HPV-bedingten Gebärmutterhalskrebs-Vorstufen und etwa 7.800 Krebserkrankungen bei Männern und Frauen, die durch HPV ausgelöst werden. Außerdem erkranken jedes Jahr in Deutschland etwa 120.000 Menschen an Genitalwarzen. Mit der Impfung gegen HPV kann bestimmten HPV-bedingten Erkrankungen vorgebeugt werden.

  • Die STIKO empfiehlt eine Impfung von Jungen und Mädchen bereits ab einem Alter von 9 bis 14 Jahren. Versäumte Impfungen können bis zum Alter von 17 Jahren nachgeholt werden. Die Impfung sollte vor einer möglichen Infektion mit HPV durchgeführt werden. Zudem reagiert das Immunsystem umso besser auf die Impfung, je jünger die geimpfte Person ist. Je früher geimpft wird, desto größer ist der Nutzen. Zudem kann der Impfstoff bis zum Tag vor dem 15. Geburtstag in zwei Dosen verabreicht werden, danach sind drei Impfungen nötig.

  • Die Impfstoffe erhalten Mädchen und Jungen bis 14 Jahre heute in zwei Einzelimpfungen im Abstand von mindestens fünf Monaten. Ab dem Alter von 15 Jahren sind drei Einzelimpfungen vorgesehen. Die zurzeit verfügbaren Präparate werden in der Regel in die Muskulatur des Oberarms geimpft.

  • Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt die HPV-Impfung für Jungen und Mädchen von 9 bis 14 Jahren. Die Impfung soll wenn möglich zwischen 9 und 14 Jahren durchgeführt werden, spätestens aber bis zum Alter von 17 Jahren (bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag). Falls noch keine Impfung gegen HPV bis zum 18. Geburtstag erfolgt ist, übernehmen einige Krankenkassen eine Impfung auch für erwachsene junge Frauen und Männer über 18 Jahre, hier lohnt sich eine Anfrage bei ihrer Krankenkasse.

  • Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die HPV-Impfung seit 2018 zudem auch für Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Wie bei der HPV-Impfung für Mädchen sollte auch bei Jungen eine Nachholimpfung bis zum Alter von 17 Jahren erfolgen. Der Grund für diese Empfehlung ist, dass HPV-bedingte Erkrankungen zu den häufigsten sexuell übertragbaren Infektionen gehören und bei allen Geschlechtern verbreitet sind und auch bei Männern schwerwiegende Folgeerkrankungen auslösen können.
    Auch im Hinblick auf die Geschlechtergerechtigkeit ermöglicht die HPV-Impfung Jungen und Männern den Aufbau eines eigenen Impfschutzes, der nicht von der Höhe der Mädchen-Impfquoten abhängt. Außerdem ist es wichtig, dass auch Männer mit ausschließlich gleichgeschlechtlichen sexuellen Kontakten einer HPV-Infektion bestmöglich vorbeugen können. Gerade diese Personengruppe hat nämlich ein erhöhtes HPV-Infektionsrisiko.
    Jungen können sich beim Haus- oder Kinderarzt gegen HPV impfen lassen. Dafür bieten sich insbesondere die U11-Früherkennungsuntersuchung (9–10 Jahre) sowie die J1-Jugendgesundheitsuntersuchung (12–14 Jahre) an.

  • Die Impfung gegen HPV gibt es bereits seit 2006 und es wurden weltweit bereits mehr als 500 Mio. Impfungen ausgeliefert. Das Sicherheitsprofil der HPV-Impfstoffe wird laufend von nationalen und internationalen Gesundheitsbehörden überwacht. Die HPV-Impfstoffe, die derzeit auf dem Markt sind, gelten in der Regel als gut verträglich. Die WHO empfiehlt die Einführung der HPV-Impfung in jedem Land der Welt.
    In den Tagen nach der HPV-Impfung können eine Rötung oder Schwellung oder Schmerzen an der Einstichstelle auftreten. Manchmal kann es auch zu einer Temperaturerhöhung, Übelkeit, Kopfschmerzen oder Abgeschlagenheit kommen. Diese Nebenwirkungen sind für eine Impfung ganz normal. Vermehrt wurden Kreislaufreaktionen wie Schwindel oder „Schwarz werden vor den Augen“ beschrieben. Diese kurzfristigen Kreislaufreaktionen – wie auch die lokalen Reaktionen an der Einstichstelle – lassen sich bei Jugendlichen in vergleichbarem Maße auch bei anderen Impfungen beobachten (z. B. Auffrischimpfung für Tetanus-Diphtherie-Pertussis-Polio), daher sollte die Impfung nicht im Stehen durchgeführt werden. Die Kreislaufreaktion ist meist Ausdruck von Angst bzw. Stress im Zusammenhang mit der Impfung.

  • Man sollte sich nicht impfen lassen, wenn eine Allergie gegen den Impfstoff oder einen seiner Bestandteile oder Inhaltsstoffe vorliegt. Während einer Schwangerschaft soll eine Impfung gegen HPV nicht verabreicht werden. Impfungen während der Stillzeit sind, je nach verwendetem Impfstoff, gegebenenfalls möglich. Bei schweren Infekten mit Fieber sollte man die Impfung verschieben, eine leichte Erkältung ist in der Regel nicht hinderlich. Ihr Ansprechpartner für die Entscheidung, ob eine Impfung durchgeführt werden kann, ist die/der Ärzt:in.

  • Die Impfung gegen HPV erfolgt wie jede andere Impfung grundsätzlich durch Fachärzt:innen. Die Impfung kann von vielen Ärzt:innen der folgenden Fachrichtungen durchgeführt werden: z. B. Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendheilkunde, Urologie, Gynäkologie.

  • In europäischen Ländern, wie z.B. in Italien, Österreich oder in der Schweiz wird die HPV-Impfung für Jungen und Mädchen bereits seit längerem empfohlen. Untersuchungen z.B. aus Großbritannien, Dänemark oder Australien zeigen, dass die Anzahl an neuen HPV-Infektionen und HPV-bedingten Gewebeveränderungen im Genitalbereich gesenkt werden konnte.
    In Dänemark konnten seit der Einführung der HPV-Impfung 2008 die Gebärmutterhalskrebsvorstufen bei Frauen bis zum Alter von 23 Jahren um 40 % reduziert werden.
    In England sank bei den 16- bis 18-Jährigen zwischen 2010 und 2016 die Häufigkeit von Infektionen mit den Hochrisikotypen HPV 16 und HPV 18 um 80 %. Gleichzeitig stieg in diesem Zeitraum die Impfquote von 58,2% auf 86,7%.
    In Südschweden nahmen bestimmte HPV-Infektionen nach der Einführung der Impfung um fast die Hälfte ab. Von 2008 bis 2013 waren es 41,6 % bzw. 45,6 % weniger HPV-Infektionen mit den Hochrisiko-HPV-Typen 16 und 18 bei Frauen im Alter von 14 bis 22 Jahren.
    Eine weitere schwedische Studie untersuchte außerdem die Auswirkungen der HPV-Impfung auf das spätere Gebärmutterhalskrebsrisiko. Ausgewertet wurden dabei die Daten von 1.672.983 Mädchen und Frauen im Alter von 10 bis 30 Jahren aus dem schwedischen Gesundheitsregister von Jahr 2006 bis 2017. Etwa ein Drittel der Teilnehmerinnen wurden im Studienverlauf geimpft, zwei Drittel blieben ungeimpft. Die Ergebnisse zeigten, dass dieses Risiko bei Frauen, die bis zum Alter von 17 Jahren eine HPV-Impfung erhalten hatten, um 88 % niedriger war als bei Frauen, die nicht geimpft waren. Details zu den Studienergebnissen erhalten Sie hier im Experteninterview mit Prof. Dr. med. Jörg Schelling.
    In Australien konnten Genitalwarzen bei Mädchen und Frauen unter 21 Jahren zwischen 2004 und 2014 um 94 % reduziert werden. Außerdem konnte der Anteil an Frauen mit bestimmten Gewebeveränderungen am Gebärmutterhals zwischen 2006 und 2013 um 54 % reduziert werden.

  • Obwohl die Kosten für die HPV-Impfung für Mädchen und Jungen zwischen 9 und 17 Jahren von den gesetzlichen und in der Regel auch von den privaten Krankenversicherungen übernommen werden, wird das Angebot ungenügend angenommen: Unter den 18-jährigen Mädchen waren 2020 nur 54 % vollständig geimpft, und nur 8 % der 18-jährigen Jungen. Darüber hinaus werden viele begonnene Impfserien nicht abgeschlossen.

Andere Vorbeugemaßnahmen

  • Kondome können die Gefahr einer Ansteckung zwar verringern, bieten aber keinen absolut zuverlässigen Schutz vor HPV. Das liegt daran, dass die HP-Viren im gesamten Genital- und Analbereich vorkommen können und man so auch trotz Kondom damit in Berührung kommen kann. Trotzdem sollte beim Sex nicht auf Kondome verzichtet werden, da sie vor vielen anderen sexuell übertragbaren Krankheiten schützen können.
    Wer sich sicher vor einer Ansteckung schützen wollte, müsste völlig enthaltsam sein oder eine/n Partner:in haben, die oder der ebenfalls keine anderen intimen Kontakte hat und hatte. Dauerhafte sexuelle Enthaltsamkeit ist jedoch für die meisten Menschen nicht praktikabel.

Krebsfrüherkennung

  • Das Ziel von Krebsfrüherkennungsuntersuchungen ist, den Krebs zu erkennen, bevor er entsteht oder es zu Beschwerden kommt.

  • Jede Frau zwischen 20 und 34 Jahren kann in Deutschland einmal im Jahr kostenlos zur Krebsfrüherkennung, also zur Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs und seinen Vorstufen zu einer/m Frauenärzt:in gehen. Ab 35 Jahren wird Frauen eine Kombinationsuntersuchung (Ko-Testung), bestehend aus Pap-Abstrich und HPV-Test, alle 3 Jahre angeboten.
    Der bei den Frauen vorherrschende Gebärmutterhalskrebs wird zu nahezu 100 % durch HPV verursacht.

  • Definition
    Der sogenannte „Pap-Test“ oder „Pap-Abstrich“, ein Zellabstrich vom Gebärmutterhals, ist dabei die wichtigste frauenärztliche Untersuchung zur Krebsfrüherkennung. Ziel dieser Untersuchung ist, Zellveränderungen am Gebärmutterhals aufzuspüren. Damit steigt die Chance, Krebsvorstufen zu erkennen und zu behandeln – noch bevor Gebärmutterhalskrebs entsteht.
    Altersempfehlung und Häufigkeit
    Diesen Pap-Abstrich führt die/der Ärzt:in im Rahmen der jährlichen Vorsorgeuntersuchung bei jungen Frauen ab 20 Jahren durch. Seit 2020 erhalten Frauen ab 35 Jahren anstatt des jährlichen Pap-Tests alle 3 Jahre eine Kombination aus Pap-Abstrich und HPV-Test.
    Ablauf
    Für den Pap-Test streicht die/der Frauenärzt:in Zellen an Gebärmutterhals und Muttermund ab. In einem Labor werden die Zellen dann unter dem Mikroskop untersucht.
    Testergebnis
    Wichtig zu wissen ist, dass ein auffälliges Ergebnis des Pap-Tests nicht automatisch Krebs bedeutet. Ärzt:innen stellen mittels des Tests fest, ob die Zellen gesund und normal aussehen oder nicht. Davon hängt dann ab, ob und falls ja, welche weiteren Untersuchungen und Behandlungen erforderlich sind.
    Kosten
    Gesetzlich krankenversicherte Frauen von 20 bis 34 Jahren haben einmal im Jahr Anspruch auf eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs und dessen Vorstufen mittels Pap-Test. Ab 35 Jahren werden die Kosten für einen HPV-Test in Kombination mit Pap-Abstrich alle drei Jahre von den Krankenkassen übernommen

  • Neben dem Pap-Test kann sich auch der HPV-Test zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs eignen. Mit dem HPV-Test können mögliche Krebsvorstufen sogar eventuell besser entdeckt werden. Mithilfe eines Tests auf HP-Viren (HPV-Test) lässt sich herausfinden, ob eine Frau mit HPV infiziert ist und daher ein erhöhtes Risiko für Gebärmutterhalskrebs hat. Der HPV-Test selbst kann Zellveränderungen aber nicht erkennen. Deshalb sind bei einem auffälligen Befund der Pap-Test und eventuell weitere Untersuchungen nötig.
    Altersempfehlung und Häufigkeit
    Der HPV-Test wird Frauen ab 35 Jahren alle 3 Jahre im Rahmen der jährlichen Vorsorgeuntersuchung angeboten. Dabei wird eine Kombinationsuntersuchung mit Pap-Abstrich durchgeführt.
    Ablauf
    Wie beim Pap-Test werden auch für den HPV-Test mithilfe eines Abstrichs Zellproben entnommen. Das Material wird anschließend im Labor beispielsweise mithilfe eines PCR-Tests auf Virus-Erbgut untersucht.
    Testergebnis
    Ein positiver HPV-Test weist darauf hin, dass eine HPV-Infektion am Gebärmutterhals vorliegt, und deutet auf ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung einer Gewebeveränderung hin. Das Ergebnis sagt jedoch nichts über eine mögliche Krebsdiagnose aus. Sind sowohl Pap- als auch HPV-Test auffällig, wird meistens eine Scheidenspiegelung (Kolposkopie) durchgeführt.
    Kosten
    Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs werden die Kosten bei Frauen ab 35 Jahren von den Krankenkassen übernommen.
    Das Krebsvorsorgeprogramm in Deutschland umfasst von den HPV-bedingten Tumoren nur das Screening auf Gebärmutterhalskrebs. Andere HPV-bedingte Tumore sind nicht im Krebsvorsorgeprogramm enthalten.

Kostenerstattung der HPV-Impfung

  • Für Mädchen und Jungen zwischen 9 und 17 Jahren wird die HPV-Impfung von den gesetzlichen und in der Regel auch von den privaten Krankenversicherungen bezahlt. Einige Krankenversicherungen haben ihre Leistungen darüber hinaus ausgeweitet und übernehmen die Impfkosten auch für junge Frauen und Männer über 18 Jahre.

  • Viele gesetzliche und private Krankenversicherungen zahlen die HPV-Impfung auch für Frauen und Männer über 18 Jahren. Da es sich dabei nicht mehr um eine Pflichtleistung der Krankenkassen handelt, muss jede Impfung vorab selbst bezahlt werden. Die Kosten dafür können je nach Leistung der Krankenkasse im Nachgang durch diese erstattet werden.
    Welche Krankenkassen die Kosten erstatten, kann hier eingesehen werden.

    1. Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt zur HPV-Impfung beraten.
    2. Erkundigen Sie sich, ob Ihre Krankenversicherung (GKV/PKV*) die Kosten für die Impfung übernimmt.
    3. Ihre Ärztin/Ihr Arzt stellt Ihnen nun i.d.R. ein Privatrezept für den Impfstoff aus.
    4. Sie bezahlen und erhalten den Impfstoff in der Apotheke
    5. Nun können Sie von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt geimpft werden.
    6. Für die Kostenrückerstattung senden Sie die folgenden Unterlagen an Ihre Versicherung:
      • Die Rechnung der Behandlung bei der Ärztin/dem Arzt
      • Den Kassenbeleg der Apotheke für den Einkauf des Impfstoffs
      • Das Rezept für den Impfstoff
      • Die eigene Bankverbindung

     

    Für einen vollständigen Impfschutz sind ab 15 Jahren 3 Impfungen nötig. Für jede Dosis müssen die Schritte 3-6 wiederholt werden.

    *GKV = gesetzliche Krankenversicherung
    PKV = private Krankenversicherung

Eine wichtige Entscheidung. Sprechen Sie mit Ihrer/m Ärtz:in über eine HPV-Impfung.